Die Zeitung des VSStÖ Graz
09. Aug
Willkommen bei der Online-Ausgabe der “Zeitlinks”. Hier findest du ausgewählte Artikel aller bisherigen Ausgaben. Du kannst die Seite nach Stichworten durchsuchen, oder in der Seitenleiste unter “Ausgaben” einzeln alle online veröffentlichten Inhalte einer bestimmten Zeitlinksausgabe auswählen.
Aber wir bieten dir noch mehr – und zwar das kostenlose Zeitlinks-Online-Abo. Melde dich an und du erhältst jedesmal die frische Zeitlinks als PDF zugeschickt.
Machen wir uns stark!
30. Aug
Josef Hader, Thomas Maurer, Ursula Strauss, Florian Scheuba, Ilija Trojanow, Eser Akbaba und im Moment knapp 2000 andere machen sich stark. Für einen radikalen Kurswechsel in der Asyl- und Fremdenpolitik, eine mutige Bildungspolitik und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands.
Machen wir uns STARK ist eine Initiative von SOS Mitmensch, Integrationshaus und MMedia. Am 18. September 2010 laden sie zu einer Willenskundgebung, einer Manifestation, einem Konzert auf den Wiener Heldenplatz.
Der VSStÖ teilt und unterstützt die Ziele der Initiative. Hier der Apell im Wortlaut:
“Österreich ist schön, reich und ziemlich bunt. Es ist ein vielfältiges Land und das ist gut so.
Darauf kann man etwas aufbauen. Ändern wir doch die Dinge, die schief laufen: in der Schule,
am Arbeitmarkt und beim Zusammenleben.
Zauderer, Zyniker und Zündler waren jetzt lange genug am Wort. Wir brauchen hier niemanden,
der Menschen gegeneinander aufwiegelt. Wir verzichten auf alle, die Flüchtlinge und Arbeitslose
zu Sündenböcken machen. Wir lassen uns auch nicht einreden, dass die Opfer der Finanzkrise
an ihrem Schicksal selbst schuld sind. Diese Hetze vergiftet uns nur. Und sie lenkt von den
Fragen ab, die für unsere Zukunft wirklich wichtig sind.
Machen wir uns stark. Für eine lebendige Demokratie, in der etwas weiter geht, für eine Politik,
die Chancen nutzt und Probleme angeht.
Wir lassen uns nicht spalten. Alle leben wir in diesem Land und alle können wir es mitgestalten.
Grundrechte gelten ohne Ausnahme. Es gibt immer unterschiedliche Meinungen. Aber wir
wollen vernünftig miteinander reden. Wir bauen nicht auf Sündenböcke. Wir bauen auf die
Zukunft.
Konkret fordern wir daher:
• einen radikalen Kurswechsel in der Asyl- und Fremdenpolitik. Als ersten Schritt: ein
Ressort für Diversität und Integration. Damit das Zusammenleben keine Polizeisache
mehr ist.
• eine mutige Bildungspolitik, die die Vielfalt der Menschen anerkennt. Als ersten Schritt:
eine kräftige Erhöhung des Bildungsbudgets und eine Schule, die nicht ausgrenzt. Damit
das Potential, das in unseren Kindern steckt, sich voll entfalten kann.
• eine gerechtere Verteilung des Wohlstands und Jobs, von denen wir leben können. Als
ersten Schritt: Investitionen in Zukunftssektoren wie Kinderbetreuung, Pflege und soziale
Dienstleistungen. Damit wir niemanden zurücklassen.
• das entschlossene Eintreten für eine demokratische Öffentlichkeit. Als ersten Schritt: die
Beseitigung aller rechtlichen und informellen Barrieren beim Zugang zu Politik, Medien,
Wirtschaft und Kultur. Damit alle sich Gehör verschaffen und ihre Anliegen einbringen
können.
Warum eigentlich solidarisch sein?
01. Aug
Oder: Warum Sozialdarwinismus auf der Uni nichts zu suchen hat
Sogar für mich war das Wort „Solidarität“ nach den Uniprotesten irgendwann überstrapaziert. Trotzdem: unsolidarisch sein, da tu ich mir schwer dabei. Denn irgendwann brauchen wir alle einmal Hilfe.
Ob das nun vor einer großen, schweren (oder einer kleinen, für die man einfach zu wenig gelernt hat) Prüfung ist oder im Alltag „neben“ der Uni. Wir alle kennen die „Hallo. War krank / arbeite / habe sowieso keine Zeit & brauche Mitschrift“-Mails. Viele ignorieren und löschen sie einfach – „selber schuld, mir doch egal, geh scheißen“ – und denken nicht darüber nach, was hinter so einer Mail alles stehen kann. Denn viele müssen neben ihrem Studium wirklich arbeiten, um studieren zu können. Manche werden schon mit 20 ernsthaft krank und leiden an immer wiederkehrenden Symptomen, die den Besuch einer Lehrveranstaltung verhindern. Andere müssen ihr Studium in Mindestzeit schaffen, da die finanziellen Mittel der Familie auf keinen Fall Studiengebühren auch noch schaffen würden oder ihre Eltern sie sonst zur Exmatrikulation zwingen würden – „Studiengebühren zohl ma da sicha ned!“ – und müssen deswegen Terminüberschneidungen bei Lehrveranstaltungen hinnehmen.
Das alles könnte mir egal sein. Im Sinne einer brutalen Ellbogengesellschaft könnte ich mich nach oben durchboxen, den Bachelor in Mindestzeit schaffen und nach dem Master auf alle, die mir keinen Job verschaffen können, scheißen. Tu ich aber nicht.
Solidarität – das ist für uns beim VSStÖ das, was andere wohl „Nächstenliebe“ nennen.
Von Gerechtigkeit, Bildungschancen und anderen Peinlichkeiten
01. Aug
Eine gerechte Bildungslandschaft ist keineswegs selbstverständlich, sondern bedarf einer bewussten politischen Gestaltungsabsicht. Der universitäre Alltag beweist uns diese Notwendigkeit stets aufs Neue.
Wie man in den Blätterwald hineinruft, so schallt es heraus. Das Echo, das ein jüngst in der Online-Ausgabe der Presse veröffentlichtes Interview in den medialen Kanälen des Web 2.0 erzeugt hat, belegt eindrucksvoll die Gültigkeit dieses alten Sinnspruchs. Hans Sünkel, seines Zeiches Vorsitzender der österreichischen Rektorenkonferenz und Rektor der TU Graz, berichtet im besagten Interview, es sei ihm gegenüber ausländischen Kolleg_innen peinlich, dass hierzulande alle, die möchten, studieren können.
Die mit dieser Aussage verbundene Geisteshaltung zeigt deutlich, welchen fragwürdigen Begriff von Gerechtigkeit Sünkel und die ihm Gleichgesinnten vertreten, nämlich die Vorstellung, dass nur bestimmte Personen in den Genuss einer universitären Hochschulbildung kommen dürfen. Welche dies sein sollen, bleibt offen. Doch wer den konservativ geprägten bildungspolitischen Diskurs in Österreich kennt, vermutet ganz richtig, dass es sich hierbei nur um den oft bemühten, inflationär gebrauchten und dennoch durchweg positiv besetzten Leistungsbegriff handeln kann. Lediglich jenen, die willens und auch fähig sind, Leistung zu erbringen, soll es ermöglicht werden, sich an den Universitäten zu bilden.
Dieser elitäre Gesellschaftsgrundsatz, der so vielen Menschen unmittelbar einleuchten mag und darob oftmals unhinterfragt übernommen wird, blendet den Umstand aus, dass Menschen qua Geburt nicht mit derselben ökonomischen, psychischen und körperlichen Grundausstattung und demselben sozialen Umfeld gesegnet sind und deshalb je unterschiedliche Startbedingungen vorfinden. Aus diesem Grund ist es sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene unverzichtbar, die Rahmenbedingungen für alle Menschen so gerecht wie möglich zu gestalten, weil nur so gesellschaftlicher Wohlstand und sozialer Frieden gewährleistet werden kann.
Beschränkungen und Zulassungshürden führen in einer Bildungslandschaft, die gerade in Österreich durch verbesserungswürdige Kindergärten, einem sozial selektiven Schulsystem und einem nach wie vor überproportionalem Anteil von Akademiker_innenkindern an den Universitäten geprägt ist, keineswegs zu einer gerechten Verteilung von Bildung, sondern im Gegenteil zu einer Verschärfung der ohnehin bedenklichen Situation. Viele Studierende spüren am eigenen Leib die belastende Situation an den Unis, und als aktive Studienvertreter_in erfährt man laufend, wie ungerechte Barrieren im Studium aufgebaut werden, sei es durch eine Reduktion der Prüfungsantritte, die Einführung von Knock-Out-Prüfungen und selektiven Studieneingangsphasen. Diese nicht schweigend hinzunehmen, sondern sich dagegen stark zu machen, betrachten wir als wichtigste Aufgabe bei unserer Arbeit auf allen Ebenen der ÖH.
Gleichheit macht den Unterschied
01. Aug
Ich sitze hier am PC und überlege mir, was ich zum Grundwert Gleichheit schreiben soll. Eigentlich habe ich mir eine super Einleitung mit einem Bezug auf Aldous Huxley überlegt, aber irgendwie scheint sie mir jetzt doch nicht so passend. Ich blättere unser Grundsatzprogramm durch und überlege, ob ich einfach die Definition abschreiben soll. Aber dann siegt die Vernunft über die Faulheit und mir kommt die höchst geniale Idee, den lieben Leser_innen einfach mitzuteilen, was ich persönlich mit Gleichheit verbinde, und was mir der VSStÖ in dieser Hinsicht mitgegeben hat.
Das Erste was mir zu Gleichheit und VSStÖ einfällt ist die Frauenpolitik. Gleich bei meinem ersten Plenum (das ist so eine seltsame Versammlung, bei der lauter seltsame Begriffe verwendet werden und alle- oftmals lautstark- ihre Meinung kundtun. Man braucht einige Zeit um dahinter zu kommen, dass das Ganze durchaus einen Sinn hat.) wurde ich damit konfrontiert. Zu Anfang skeptisch, bin ich mittlerweile begeistert, dass es eine Fraktion gibt, die sich so sehr für die Chancengleichheit der Geschlechter sowohl an der Universität, als auch in der Gesellschaft einsetzt. Das beginnt bei der Aufarbeitung von Themen wie „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und endet damit, dass der VSStÖ eine eigene Frauengruppe hat, in der Probleme und Lösungsvorschläge besprochen, sowie Veranstaltungen geplant werden.
Als zweiten wichtigen Punkt gilt es zu erwähnen, dass sich der VSStÖ zur Aufgabe gemacht hat nicht nur für die Chancengleichheit der Frauen, sondern für die aller Menschen einzutreten. Beispielsweise setzen wir uns gegen die Diskriminierung von Homosexuellen ein. Wir erarbeiten außerdem Vorschläge um Menschen egal welcher sozialen und kulturellen Herkunft die gleichen Chancen zu bieten, das in ihrem Leben zu erreichen, was sie erreichen wollen. Eine Überlegung, die aus diesem Grundwert entstanden ist, ist das Grundstipendium (ein gewisser Geldbetrag für alle Studierenden, der zum Überleben reicht). Das Grundstipendium soll allen Menschen ermöglichen ein Studium zu absolvieren, ohne sich nebenbei zu Tode arbeiten zu müssen.
Zu guter Letzt nehme ich nun doch das Grundsatzprogramm zur Hand, um einen schönen Abschluss zu finden:
Gleichheit bedeutet für uns, die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt als gleichwertig anzusehen. Gleichheit bedeutet für uns, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur selbstständigen Gestaltung ihres Lebens, zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit und zur Verwirklichung ihrer Ziele haben. Gleichheit bedeutet für uns eine gerechte Verteilung von Kapital, Bildung, Arbeit, Information und Macht. Gleichheit bedeutet für uns wahre Freiheit. Gleichheit macht den Unterschied.
Pro Zwangsmitgliedschaft in der ÖH
01. Aug
Eine typisch pseudoliberale Schnapsidee
Alle Jahre wieder gibt es die Forderung, die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Das können nur Menschen sagen, die nicht in der ÖH sind. Welche_r „normale“ Studierende weiß schon, wie alle vier Ebenen der ÖH arbeiten? Es gibt einen Unterschied zwischen der „bevölkerungsnahen“ Studienvertretung und dem was österreichweit geschieht (viele Leitfäden). Insgesamt arbeiten bei der ÖH mehrere tausend Studierende, alle ehrenamtlich.
Die Vertretung macht keine externe „Firma“, die von Studierenden bezahlt wird – weil a) wir unsere Probleme selbst am Besten kennen und b) wir uns alle selbst organisieren und dadurch autonom bleiben wollen. Ein Ende der Zwangsmitgliedschaft ist das Gleiche wie eine Zwangsprivatisierung. Es gleicht einer Selbstzerstörung, weil nur Studierende, die sich in der ÖH engagieren, wissen, wie sie funktioniert. Es kann jede_r mitmachen, allen steht die ÖH offen und nur so bleibt die ÖH transparent. Wenn sie eine Firma wäre, können die Mitglieder Menschen aussperren, z.B. Menschen mit bestimmten politischen Einstellungen. Diese haben aber genauso das Recht vertreten zu werden und bei Wahlen zu kandidieren.
Die neoliberale Spinnerei, dass alles besser wäre, wenn die Zwangsmitgliedschaft durch Zwangsprivatisierung ersetzt werde, entbehrt jeder Vernunft. Der Markt und Demokratie haben Voraussetzungen und diese sind nun einmal nur durch eine Verfassung und Gesetze geregelt. Und an die müssen sich auch alle halten. Eine Demokratie funktioniert nur innerhalb von einem verbindlichen Regelwerk. Keiner verlangt das Regelwerk abzuschaffen, weil Menschen gezwungen werden, z.B. Steuern zu zahlen. Damit alle Studierenden mitentscheiden können und die ÖH eine von Studierenden organisierte politische Organisation sein kann, muss jede und jeder Mitglied sein. Nur so kann sich jede_r engagieren und die ÖH mitgestalten.
Für die 15,50 pro Semester wird die Welt bewegt, weil sie gebündelt werden. Durch die Ehrenamtlichkeit kommt vom Wert allein das Zehn- bis Zwanzigfache zurück. So bringt die Pflichtmitgliedschaft der ÖH den Studierenden am Meisten, weil es immer eine Dachorganisation gibt, die alle Studierenden als Gruppe integriert und sie zu einer Zweckgemeinschaft macht, wo allen geholfen werden kann, auch wenn man glaubt, man braucht eh nichts von der ÖH.
Prächtig Brechtig #11
01. Aug
Am 25. April 2010 finden die Bundespräsidentschaftswahlen statt. Eine der denkbar unspannendsten Wahlen, die dieses Land so zu bieten hat.
Zumindest schien das so vor ein paar Monaten. Die ÖVP haderte mit dem Aufstellen eines eigenen Kandidaten (Pröll Senior) und die Grünen haben zwar laut gebellt, aber im Endeffekt nicht zugebissen. Alexander Van der Bellen ist vermutlich der einzige Grüne, der jemals eine Chance gehabt hätte, aber dieser hatte auch nicht mehr zu bieten, als bei Kaffee und Zigaretten eine Wahlempfehlung für den „Marxisten“ Heinz Fischer abzugeben. VdB ignorierte beinhart die Bemühungen eines Grünen “Von und Zu” aus Kärnten. Auch gut. Wer wäre Heinz „Che Guevara“ Strache aka MC CHE, wenn er eine Wahl auslassen würde, also mimt die Barbara Rosenkranz eine Plattform für ihren Master of Ceremony und hat eingewilligt, auf einem Strache-Plakat im Kleingedruckten namentlich erwähnt zu werden und kandidiert nun für das Amt der Bundespräsidentin.
Nach anfänglichem Geplänkel und dem Befehl von Cato hat sie sich sogar von ihrer Ideologie distanziert. Die öffentliche Demütigung hat nun langsam den Mantel des Schweigens über ihr ausgebreitet. Was dennoch Spannung in den Wahlkampf bringt, ist der Chef der Christen, der ein Interview nach dem anderen gibt, um uns Botschaften aus dem Mittelalter zu überbringen. Rudolf Gehring ist ein Mann, der in der Hofburg in jedem Raum ein Kruzifix aufhängen würde, großen Respekt vor Homosexuellen hat, aber weiß, da sich Homosexuelle selbst nicht wohl fühlen, wie man sie auf den rechten Weg zurück bringt (Gott). Außerdem behauptet er, dass Kinderkrippen das Gehirn eines Kindes schädigen. Selbst sein vielleicht lobenswerter Vorschlag, den Müttern ein Gehalt zu geben (ca. 1500 Euro), baut auf dem Familienbild der kinderwerfenden, kochenden und pflegenden Mutter auf.
Warum das ganze spannend ist? Weil es zeigt, welche Kreaturen durch die Republik Österreich wandern, ständig auf der Suche nach einem Gesicht des 21. Jahrhunderts, in das sie ihren Schleim aus der Zeit ,als es noch finster war, ins Gesicht zu rülpsen. Also bitte, liebe Menschen da draußen, an denen die Aufklärung nicht spurlos vorüber gegangen ist: Wählt’s den Heinz Fischer, damit nicht wieder alle mit dem Finger auf Österreich zeigen und lachen/weinen.
Außerdem ist Fischer der beste Kandidat!
Wird der freie Hochschulzugang zu Grabe getragen?
01. Aug
Freiheit kann vieles bedeuten: Eine klare Absage an autoritäre Herrschaft, frei sein von Ausbeutung und Unterdrückung, aber vor allem sein Leben selbständig zu gestalten. Im bildungspolitischen Kontext meint dies studieren zu dürfen, was immer man will und dies ohne Zugangsbeschränkungen oder Studiengebühren.
Dieses Idealbild eines freien Hochschulzugangs rückt in Österreich zunehmend in weite Ferne. Wer die jüngsten Entwicklungen im hochschulpolitischen Bereich verfolgt, muss sich berechtigt Sorgen machen. Die Pläne von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl gehen in Richtung Abschottung der Universitäten. Dabei versucht sie alle Register zu ziehen: Ob durch Selektion am Ende der Studieneingangsphase, durch die geplanten Zugangsbeschränkungen über die UG-Novelle im Master bzw. im Doktorat/PhD oder aber vor allem durch die aktuellen Anträge auf Zugangsbeschränkungen nach §124b (6) des Universitätsgesetzes 2002 – der freie Hochschulzugang ist ernsthaft in Gefahr.
Beginnen wir in Sachen §124b – Anträge ab ovo. Grundsätzlich wurde §124b UG geschaffen, um den Zugang zu den Studienrichtungen Medizin, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin, die in Deutschland einem Numerus-Clausus unterliegen, an Österreichs Unis zu beschränken. Der sechste Absatz dieses sogenannten Nofallparagraphen ermöglicht es den Universitäten zudem, Anträge auf Beschränkung der Studienplätze für bestimmte Studienrichtungen zu stellen. Solche liegen im Moment in den Fächern Publizistik, Architektur und von der Wirtschaftsuniversität Wien vor, die Karl großteils entgegen den Willen der Koalitionspartnerin SPÖ in Begutachtung geschickt hat. Damit die Bundesregierung jedoch eine entsprechende Verordnung zur Begrenzung der Studienplätze schaffen kann, müssen gemäß §124b (6) UG folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Studienrichtungen müssen von einem deutschen Numerus Clausus betroffen sein, alle Universitäten, an denen das Studium angeboten wird, müssen den Antrag gemeinsam stellen und die Studienbedingungen müssen auf Grund der erhöhten Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger unvertretbar sein.
Vor allem der Antrag der WU Wien, der einen bundesweiten Präzedenzfall für die BWL und allen artverwandten Studien schaffen könnte, wird diesen Anforderungen keinesfalls gerecht. Zum einen hat die WU Wien als einzige Universität österreichweit einen solchen Antrag gestellt und zum anderen liegt kein signifikanter Anstieg der ausländischen Studierenden vor, da deren Anzahl sogar prozentual gesunken ist. Der Antrag liegt mit anderen Worten ganz klar außerhalb des rechtlichen Rahmens und ist somit als rechtswidrig einzustufen. Da Ministerin Karl diesen Antrag trotzdem in Begutachtung geschickt hat, zeigt mit welcher Konsequenz sie ihr Ziel eines Hochschulraumes mit flächendeckenden Zugangsbeschränkungen verfolgt.
Zugangsbeschränkungen führen nur zu einer verstärkten Elitenbildung und sind das falsche Zeichen in der Uni-Misere. Vielmehr braucht es ein klares Bekenntnis zum offenen Hochschulzugang und eine bessere Ausfinanzierung der Universitäten.
Zur Info:
Auszug aus dem Notfallparagraphen 124b (6) UG: Die Bundesregierung kann auf Vorschlag der Bundesministerin oder des Bundesministers in einem Studium, das von einem am 1. Oktober 2009 bestehenden deutschen Numerus-Clausus-Studium betroffen ist, auf Antrag aller Universitäten, an denen das betreffende Studium angeboten wird, durch Verordnung eine Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger festsetzen und die Rektorate ermächtigen, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen, wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar sind.
Knapp bei Kasse #3
01. Aug
Wie funktioniert das mit der Wohnbeihilfe?
Das Land Steiermark unterstützt Mieter_innen mit der Wohnbeihilfe NEU. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen, ihnen Gleichgestellte (das sind EU- bzw. EWR-Bürger_innen sowie anerkannte Flüchtlinge mit einer ständigen Aufenthaltsberechtigung) und Personen, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Österreich aufhalten und über eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder über einen Aufenthaltstitel, der unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt verfügen.
Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbeihilfe ist, dass der Hauptmietzins (ohne Betriebskosten) dividiert durch die Quadratmeter € 6,52 nicht überschreitet (bei Wohnungen bis 35 m² darf der Hauptmietzins € 8,48/m² netto nicht überschreiten). Neben dieser Ober-, gibt es auch eine Untergrenze (z.B. darf der Hauptmietzins für eine Person € 182,-, für zwei Personen € 229,- nicht unterschreiten). Die ganze Tabelle der Richtbeträge findet ihr online auf www.vsstoegraz.at/beihilfen.
Der Mietvertrag muss beim Finanzamt vergebührt werden, d.h. es du musst 1% des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer (beschränkt auf maximal den dreifachen Jahresbruttomietzins), an das Finanzamt zu bezahlen. Weiters müssen alle Bewohner_innen die Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Aus den Einkommen aller Bewohner_innen wird der zumutbare Wohnaufwand errechnet. Um diesen verringert sich die Höchstwohnbeihilfe (die sich aus der Anzahl der Personen die in einer förderungswürdigen Wohnung leben ergibt). Nicht zum Einkommen zählen u.a. Waisenpensionen, Familienbeihilfen, Einkünfte aus Ferialtätigkeit und Alimente für Kinder, die von dem/der Antragsteller_in bezogen werden. Dafür geht man davon aus, das Studierende automatisch Unterstützung von ihren Eltern bekommen, und zieht jedenfalls einen fixen Pauschalbetrag von der Höchstwohnbeihilfe ab (für 1 Person € 75,-, für 2 € 100,-, für 3 € 125,- und für 4 und mehr € 150,-).
Die benötigten Formulare findet ihr hier.
Knapp bei Kasse #2
01. Aug
Wann will der Staat sein Geld zurück?
Viele Studierende fürchten sich davor, die Familien- und/oder Studienbeihilfe zurückzahlen zu müssen, wenn sie nicht genügend Prüfungen schaffen. Diese Angst ist aber nur zum Teil berechtigt. Bei der Familienbeihilfe muss zu Unrecht bezogene Beihilfe zurückerstattet werden. Wenn du z.B. deinen Leistungsnachweis nicht erbringst, aber das Finanzamt weiter überweist (etwa aus Versehen), musst du sie darauf hinweisen und zurückzahlen, sonst droht zusätzlich zur Rückzahlung eine Verwaltungsstrafe. Eine Rückforderung ist auch dann möglich, wenn du dein Studium nicht ernsthaft betreibst (z. B. Abmeldung zwei Monate nach der Zulassung, keine einzige Prüfung absolviert), aber wenn du nur knapp am Leistungsnachweis scheiterst, wird die Beihilfe nur eingestellt, nicht zurückverlangt. Die größte Gefahr ist die Überschreitung der Verdienstgrenze von 9.000 EUR (brutto minus Sozialversicherung) da es hier keine Einschleifregelung gibt, und selbst eine äußerst geringe Überschreitung zur Rückforderung führt.
Die Studienbeihilfe ist zurückzubezahlen, wenn du nach den ersten beiden Semestern nicht den Mindeststudienerfolg (das ist die Hälfte des vorgeschriebenen günstigen Studienerfolgs von 30 ECTS) nachweisen kannst. Hast du mehr als die Hälfte, aber keine vollen 30 ECTS, so ruht der Anspruch auf Studienbeihilfe nur. Das geschieht auch im weiteren Verlauf des Studiums, wenn du geforderte Leistungsnachweise (z.B. Abschluss eines Abschnitts) nicht erbringst. Selbstverständlich ist zu Unrecht bezogene Studienbeihilfe (z.B. aufgrund falscher Angaben) zurückzubezahlen. Anders als bei der Familienbeihilfe kommt es bei einer Überschreitung der Verdienstgrenze von 8.000 EUR (brutto minus Sozialversicherung) nicht zu einer Rückforderung der gesamten Beihilfe, sondern die Studienbeihilfe vermindert sich nur um den die Verdienstgrenze überschreitenden Betrag.

